Warum können diese Halden nicht jetzt schon zur öffentlichen Nutzung übergeben werden?

Nicht abgeschlossene Bergehalden können nicht ohne weiteres der Öffentlichkeit zur Nachnutzung überlassen werden. Dies hat sowohl genehmigungsrechtliche als auch inhaltliche Gründe: Bei der Gewinnung und Aufbereitung von Steinkohle fällt neben der Kohle Bergematerial - auch kurz als Berge oder als taubes Gestein bezeichnet - an. Die nicht anderweitig im Erd- und Straßenbau verwertbaren Berge werden auf Bergehalden verbracht. "Bei den diesen Bergehalden handelt es sich um Abfallentsorgungseinrichtungen des Bergbaus (vgl. EU-Bergbauabfall-Richtlinie bzw. § 22a ABBergV)."

Im Ruhrgebiet gibt es bereits eine Vielzahl von ehemaligen Bergehalden, die als Naherholungsgebiete frei zugänglich von der Öffentlichkeit genutzt werden können. Warum ist dies nicht auch für die drei hier benannten Projekte möglich?

Im Unterschied zu den bereits der Öffentlichkeit zur Nutzung freigegebenen Halden sind die Halden Lohmannsheide in Duisburg, Brinkfortsheide-Erweiterung in Marl und Hürfeld in Dorsten noch nicht endgeschüttet, d.h. sie haben die endgültige Höhe, notwenige Form und Oberflächenabdichtung mit Rekultivierungsschicht noch nicht erhalten. Sie sind also im Sinne des Bergrechts „nicht abgeschlossene Abfallentsorgungseinrichtungen des Bergbaus“.

Daraus ergibt sich aus dem Bergrecht die Notwendigkeit und Verpflichtung, die Bergehalden landschaftsgerecht endzugestalten. Die drei benannten Halden sind also bis zur Freigabe für die Öffentlichkeit noch in erheblichem Umfang aufzuschütten. Zum Vergleich: Im Falle der Bergehalde Großes Holz in Bergkamen waren dazu noch rund 2,5 Mio m3 zusätzliches Gestaltungsmaterial einzubringen. (Hier nachzulesen ->)

Da mit dem Auslaufen des Bergbaus dieses Schüttmaterial nicht mehr verfügbar ist, gleichzeitig aber Deponiekapazitäten in NRW sehr knapp bemessen sind, ist eine Aufschüttung der nicht endgestalteten Bergehalden mit mineralischen Abfällen der Deponieklasse I ökologisch und ökonomisch doppelt sinnvoll. Außerdem wird so die Endgestaltung zu einer späteren Nutzung sinnvoll hergestellt. Die dringend notwendige und sichere Entsorgung mineralischer Abfälle der Deponieklasse I, wie zum Beispiel Böden und Bauschutt, wird hier kombiniert mit der sinnvollen Weiternutzung vorhandener industrieller vorgenutzter und nicht endgestalteter Flächen.

 

Das Vorhaben: DAH1 - Deponien auf Bergehalden? 

Angesichts fehlender Deponiekapazitäten haben die RAG Montan Immobilien GmbH und die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH eine Zusammenarbeit vereinbart. Mit der gemeinsamen Gesellschaft DAH1 GmbH wird  neues Deponievolumen für Abfälle der Deponieklasse I an geeigneten Standorten von Bergehalden geschaffen und entsprechende Betriebe gemäß Deponieverordnung eingerichtet. Vorgesehen sind die nachfolgenden Standorte:

Lohmannsheide in Duisburg-Baerl

Brinkfortsheide Eweiterung in Marl

Hürfeld in Dorsten

DAH steht dabei für die Zusammenführung zweier sich ergänzender Ablagerungsstrukturen: „Deponie auf Halde“. Die dringend notwendige und sichere Entsorgung mineralischer Abfälle der Deponieklasse I, wie zum Beispiel Böden und Bauschutt, wird hier kombiniert mit der sinnvollen Weiternutzung vorhandener und entsprechend vorgenutzter industrieller Flächen.

Für Nordrhein-Westfalen ist ein akuter Bedarf an neuen Deponiekapazitäten belegt. Die Ergebnisse der vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium beauftragten „Bedarfsanalyse für DK I-Deponien in Nordrhein-Westfalen“ zeigen: Mit Stand 2012 gab es in der Region kein ausreichendes Ablagerungsvolumen für Abfälle der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung , mit dem die gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssicherheit von zehn Jahren nachgewiesen werden konnte.

Diese Bedarfsanalyse wurde im Auftrag des Umweltministeriums mit Stand 07/2017 aktualisiert. Der Bedarf für zusätzliche Deponievolumina wurde erneut bestätigt – die vorhandenen Kapazitäten reichen in NRW nur noch für sieben Jahre!

Die Vorteile von Deponien auf Halden liegen u.a. darin,

  • die auf den Flächen bereits erfolgten bergbaulichen Vornutzungen sicher, umweltverträglich, landschaftspflegerisch hochwertig, wirtschaftlich und zügig abschließen zu können;
  • den Flächenverbrauch im Vergleich zu Neu-Deponien und Deponieerweiterungen zu minimieren, weil sich die Deponieflächen auf diejenigen Flächen beschränken, die ohnehin bergbaulich vorgenutzt worden sind;
  • die aufgrund der bergbaulichen Vornutzung bereits vorhandene Infrastruktur, insbesondere die Verkehrsinfrastruktur, für die Deponienutzung weiternutzen zu können;
  • einen relevanten Beitrag zur Entsorgungssicherheit in der Region zu leisten.

Die notwendigen Planfeststellungsverfahren werden unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen und auch Umweltverträglichkeitsprüfungen beinhalten. Weiterhin werden im Rahmen verschiedener Immissionsprognosen u. a. für die Bereiche Geruch, Lärm und Luftschadstoffe die Auswirkungen der Erweiterung dargestellt. Zum Antrag zählt auch ein Verkehrsgutachten.

Die DAH1 GmbH geht auf Basis ihrer Prognosen davon aus, dass die jeweilige Verfülldauer für die geplanten Deponien auf den Bergehalden – in Abhängigkeit von der zur Verfügung stehenden Jahresmenge – nach Erteilung der Planfeststellung etwa 15 Jahre betragen wird.

Die geplanten Deponien werden durch diverse Dichtungs- und Sicherungsmaßnahmen vom darunter liegenden Haldenkörper getrennt sein.

Nach der Verfüllung einzelner Bauabschnitte wird die Oberflächenabdichtung des ehemaligen Halden- bzw. dann Deponiekörpers fertiggestellt.