Genehmigungsverfahren Lohmannsheide

Gegenstand der vorgesehenen Veränderung am Standort der Bergehalde Lohmannsheide

  • Errichtung und Betrieb einer Deponie für DK I-Abfälle
    (gering belastete mineralische Abfälle)
  • Angestrebtes Volumen: ca. 3,4 Mio. m³ (entspr. ca. 5,4 Mio. Tonnen)
  • Verfülldauer: rund 15 Jahre
  • sukzessive Fertigstellung der Oberflächenabdichtung
  • geplante Deponieendhöhe: 82 Meter über NHN
  • zum Vergleich: Bergehalde Rheinpreußen, ca. 300 Meter westlich vom Standort Lohmannsheide, 103 Meter über NHN (ohne Geleucht)

Grundlage des Genehmigungsverfahrens

Planfeststellungsverfahren gemäß § 35 Abs. 2 KrWG unter Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und (mindestens) folgender Fachgutachten:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Immissionsprognosen: Geruch, Lärm, Erschütterungen, Luft
  • Hydrogeologie, Setzungsprognose, Standsicherheit
  • Verkehrsgutachten
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Klima

Ablauf des Genehmigungsverfahrens

a) Scoping-Prozess in der Verantwortung der Bezirksregierung:

  • Festlegen des Untersuchungsrahmens der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
  • Unterrichtung der zuständigen Behörde (gem. § 15 UVPG) über das geplante Vorhaben
  • Scoping-Termin unter Beteiligung der Fachbehörden
  • Unterrichtung durch die zuständige Behörde

b) Antragsverfahren ( §73 ff VwVfG)

  • Antragseinreichung durch DAH1 GmbH, angestrebt für 2019
  • Aufgaben der Bezirksregierung:
              
  • Prüfung der Vollständigkeit
  • Bekanntmachung des Vorhabens
  • Auslegung der Antragsunterlagen (auch bei den Kommunen): 4 Wochen
    (Einwendungsfrist: 8 Wochen)
  • Beteiligungsverfahren
  • Erörterungstermin
  • Erteilung der Planfeststellung (inkl. UVP)


Aktueller Verfahrensstand


ERÖRTERUNGSTERMIN

Für das Vorhaben "Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie am Standort der Bergehalde Lohmannsheide in Duisburg-Baerl" führt die Bezirksregierung Düsseldorf als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde auf Antrag der DAH1 GmbH das Planfeststellungsverfahren nach § 35 Abs. 2 KrWG durch. 

Der Erörterungstermin zu dem o.g. Planfeststellungsverfahren beginnt 

am Montag, dem 25.10.2021 um 10 Uhr 

in der ENNI EVENTHALLE 

Filder Str. 142 

47447 Moers 

Einlass in die Halle erfolgt ab 8.30 Uhr.

Erforderlichenfalls wird der Termin an den Folgetagen am selben Ort ab 9.30 Uhr (Einlass ab 8.30 Uhr) weitergeführt. Die Entscheidung darüber wird durch die Verhandlungsleitung am Ende des jeweiligen Sitzungstages bekanntgegeben.

Hinweis: Der Termin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind neben der Vorhabenträger, den Fachbehörden und den Trägern öffentlicher Belange, Betroffene, insbesondere diejenigen, die Einwendungen erhoben haben. Die Vertretung der Einwender und der Betroffenen durch Bevollmächtigte ist möglich. Diese haben ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

Weitere Hinweise im Amtsblatt der Stadt Duisburg (hier S. 585) finden Sie unter folgendem Link:
https://www.duisburg.de/rathaus/stadtverwaltung/amtsblatt/Amtsblatt_Nr_46_2021.pdf 

Weitere Hinweise im Amtsblatt der Stadt Moers (hier S. 159) finden Sie unter folgendem Link:
https://www.moers.de/c125722e0056af58/files/amtsblatt_nr._19_vom_07.10.2021.pdf/$file/amtsblatt_nr._19_vom_07.10.2021.pdf?openelement

 


AUSLEGUNG DER UNTERLAGEN

Die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren liegen vom 26.10.2020 bis zum 25.11.2020 einschließlich zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Weitere Informationen zur Möglichkeit der Einsichtnahme finden Sie online auf den Seiten der Bez.-Reg. Düsseldorf: http://www.brd.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2020/10Oktober/078_2020_Deponie-Lohmannsheide.html


ANTRAGSEINREICHUNG

Die DAH1 GmbH hat für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Deponieklasse (DK) I-Deponie am Standort der Bergehalde Lohmannsheide in Duisburg-Baerl“ am 29.04.2020 die Durchführung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für dieses Verfahren zuständig.


SCOPING-TERMIN

Am 09.03.2018 fand im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens der so genannte Scoping-Termin zum Vorhaben statt. 

Der Scoping-Termin dient gemäß § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Festlegung des voraussichtlichen Untersuchungsrahmens des von der DAH1 GmbH im Rahmen des Antrages zu erarbeitenden UVP-Berichtes.

Dazu wurden der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Behörde Unterlagen von der DAH1 GmbH zur Verfügung gestellt, die u. a. eine Beschreibung des Vorhabens beinhalten ebenso wie einen Vorschlag für den Untersuchungsrahmen des UVP-Berichtes. Der Untersuchungsrahmen bezieht sich auf die notwendigen Fachgutachten, den Untersuchungsraum sowie auch auf die Methodik und die Struktur des UVP-Berichtes.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung obliegt der Bezirksregierung Düsseldorf und ist – wenn die Deponie planfestgestellt wird – Bestandteil der Planfeststellung. Die Präsentation der DAH1 GmbH zum Scoping-Termin ist hier abrufbar.